AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA FALCH-EDV GMBH,
EGERBACH 58A, 6334 SCHWOICH (STAND 01.08.2024)
I. Geltung:
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alleinig gültig und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber. Abweichende, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, Ergänzungen und/oder mündliche Zusagen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
II. Angebot, Vertragsabschluss, Leasing, Benützungsvereinbarung:
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Das Auftragsverhältnis wird für uns erst durch Versendung einer schriftlichen Bestätigung oder den tatsächlichen Leistungsbeginn rechtswirksam. Bis dahin bleibt die für uns kostenfreie Ablehnung von Aufträgen vorbehalten.
Wird der Auftrag leasingfinanziert, so verbleibt der Auftraggeber unbeschadet einer gesonderten Vereinbarung unsererseits zur Leasinggesellschaft hinsichtlich aller Verpflichtungen dieses Auftrages und als Bezieher weiterer Leistungen (Service, Zubehör, Updates etc.) unser Vertragspartner.
III. Unterlagen, Toleranzen:
Die in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben sind unverbindlich. Wir behalten uns Software-, Konstruktions- und Formänderungen vor. Alle Angaben über Mengen, Maße, Farben, Kapazitäten und sonstige Eigenschaften oder technische Daten verstehen sich unter handelsüblichen Toleranzen.
IV. Lieferung:
Leistungstermine sind nur im Falle schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Wird ein solcher Liefertermin nicht eingehalten, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist hierbei, ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, wenn es einer Mitwirkung des Auftraggebers bedarf, erst im Zeitpunkt seiner Erfüllung, jedenfalls aber nicht vor Eingang einer vereinbarten Zahlung. Sie gilt als eingehalten, wenn die Fertigstellung bzw. unsere Bereitschaft zur Leistung bis zu ihrem Ablauf mitgeteilt ist.
Lieferfristen verlängern sich beim Eintritt von Hindernissen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, entsprechend, so u.a. bei Verzögerungen unserer Lieferanten.
Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind stets zulässig und führen, auch wenn es sich um einen einheitlichen Auftrag handelt, zur Fälligkeit der entsprechend von uns gestellten Teilrechnungen.
Die Gefahr geht spätestens mit Absendung des Vertragsgegenstandes auf den Auftraggeber über. Wir haben das Recht, eine Transportversicherung auf Kosten des Auftraggebers abzuschließen.
V. Preise, Zahlung:
Unsere Preise verstehen sich ohne Nebenkosten (Verpackung, Versand, Transport, Transportversicherung etc.) sowie exkl. USt.
Neben Arbeitszeiten berechnen wird auch Wegzeiten, Fahrtkosten, Spesen und Kosten der Inanspruchnahme unserer Hotline. Jede angefangene Stunde gilt als Volle. Außerhalb der gewöhnlichen Dienstzeit sind wir berechtigt, Zuschläge gemäß unserer aktuellen Preislisten zu berechnen.
Wenn sich bis zum Leistungstermin die Löhne, Material- oder sonstigen Kosten außerhalb unseres Einflussbereiches ändern, sind wir zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt.
Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten, unbeschadet allfälliger höherer Bankzinsen, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz als vereinbart.
Bei Zahlungsverzug ist jedweder von uns gewährte Nachlass hinfällig und der von uns nachverrechnete Betrag sofort fällig. Bei SEPA-Mandaten ohne Funktion erheben wir eine Gebühr von EUR 35,00.
Für die von uns verfassten Mahnschreiben gilt ein Kostenbetrag von EUR 40,00 als vereinbart.
Die Widmung der einlangenden Zahlungen auf Zinsen, Kosten und Kapital wird durch uns bestimmt.
Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Auftraggeber mit auch nur einer Rate ganz oder teilweise in Verzug ist.
Ein Recht zur Zurückbehaltung oder die Aufrechnung mit eigenen Forderungen, gleich welcher Art, steht dem Auftraggeber nicht zu.
Bei Vorliegen behebbarer Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die gesamte offene Zahlung zurückzubehalten, sondern nur die angemessenen Behebungskosten.
VI. Urheberrecht:
Das Urheberrecht an von uns bezogener Software liegt beim jeweiligen Programmhersteller. Dessen Lizenzbedingungen gelten durch die Nutzung als anerkannt.
An der Software erwirbt der Auftraggeber lediglich ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Es ist ihm nicht gestattet, die Software als Ganzes oder in Teilen für andere als interne Datensicherungszwecke zu kopieren oder, in welcher Art immer, an Dritte weiterzugeben.
VII. Gewährleistung, Schadenersatz:
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Die Beweislast gemäß § 924 ABGB trifft den Auftraggeber. Dieser ist verpflichtet, eine so exakte Fehlerbeschreibung zu geben, dass uns das Nachvollziehen des behaupteten Fehlers möglich ist.
Falls eine andere Software und/oder Hardware als die von uns Vorgesehene bzw. Empfohlene eingesetzt wird, besteht Gewährleistung nur insoweit, als es sich um Fehler handelt, die auch auf der von uns freigegebenen Hard- und Software auftreten würden. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über die Einsatzmöglichkeit von nicht von uns bereitgestellter Hard- und Software zu vergewissern.
Die Sicherung, Reproduktion oder Rücksicherung von Daten ist nicht Gegenstand von Gewährleistungsansprüchen. Gewährleistungsausschluss besteht weiters bei Virenbefall, Störungen und Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Anwendungs-, Bedienungs- und Interpretationsfehler, fehlender oder unsachgemäßer Datensicherung, unsachgemäß ohne unsere Zustimmung vorgenommenen Eingriffen, Fehler die durch Stromschwankungen, Stromausfällen oder aus sonstigen Gründen eintreten, die wir nicht zu vertreten haben oder im Falle offener Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber, gleich welcher Art. In all diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Auftraggeber unsere mit dem vermeintlichen Gewährleistungsfall entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
Bei rechtzeitig erhobenen und begründeten Mängelrügen verpflichten wir uns, nach unserer Wahl nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern, wobei uns auch das Recht zusteht, das gelieferte Produkt durch ein anderes, von der Zweckerfüllung her gleichwertiges auszutauschen.
VIII. Schadenersatz, Produkthaftung:
Wir haften nicht für lediglich leicht fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt sinngemäß auch für Sachschäden aus Produktfehlern.
Schadenersatz für Folgeschäden, gleich welcher Art, so insbesondere auch aufgrund Betriebsunterbrechung, Informationsverlusts, entgangenem Gewinn etc. ist ausnahmslos ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch ein Rückgriffsanspruch gemäß § 12 Produkthaftungsgesetz.
IX. Eigentumsvorbehalt, Nutzungssperre:
Bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages behalten wir uns das Eigentumsrecht an allen Liefergegenständen vor. Werden diese oder auch nur Teile davon gepfändet, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes ist bis zur vollständigen Rechnungszahlung untersagt; auf allfällige strafrechtliche Konsequenzen wird ausdrücklich hingewiesen.
Im Falle der Ausübung unseres Eigentumsvorbehalts ist der Auftraggeber verpflichtet, alle von der Software gezogenen Kopien einschließlich der Sicherheitskopien vollständig herauszugeben und jedwede Verbreitung im Rahmen eines Datentransfers zu unterlassen.
Weiters sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, die Erteilung der Nutzungsberechtigung für unsere Programme zu versagen und eine technische Nutzungssperre zu aktivieren. Allfällige Gegenforderungen des Auftraggebers sind hierbei nicht kompensierbar, es sei denn, sie sind von uns ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich und rechtskräftig festgestellt. Diese Nutzungssperre gilt auch für nicht konnexe Zahlungsverpflichtungen.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt sowohl für inländische wie auch für ausländische Auftraggeber unser Firmensitz in A-6334 Schwoich bzw. das dafür sachlich zuständige Gericht in Kufstein oder Innsbruck als vereinbart. Die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber unterliegt österreichischem materiellen Recht.
XI. Sonstiges:
Wir sind berechtigt, die im Laufe der Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne der Datenschutzvorschriften zu verarbeiten und zu speichern.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt.
XII. Konsumentenschutzgesetz:
Für Konsumentengeschäfte gelten vorrangig die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.
Falls ein Konsument nicht selbst die geschäftliche Verbindung mit uns angebahnt oder die Vertragserklärung nicht in unseren Geschäftsräumen abgegeben hat, steht ihm das Rücktrittsrecht gemäß §3 Konsumentenschutzgesetz durch schriftliche Erklärung binnen einer Woche zu.